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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundepension Osterzell,

Inhaberin Andrea Wolf

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Stand Oktober 2023

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§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Hundepension Osterzell im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Hundepension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund über Nacht in der Betreuung der Hundepension Osterzell verbleibt.

(2) Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung der Hundepension Osterzell verbleibt.

§ 3 Informationsgespräch / Buchung

(1) Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Hundepension durch das Beratungsgespräch der Hundepension Osterzell eingehend informiert. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten ggf. mit Zusatzkosten werden im Beherbergungsvertrag festgelegt.

(2) Der Besuch der Hundepension ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

(3) Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung, medizinische Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet. Bei einer stundenweisen Betreuung bzw. Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden.

(4) Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie den Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind der Hundepension bei der Buchung mitzuteilen.

(5) Die Hundepension Osterzell ist eine reine Beherbergungsstätte und keine Hundeschule, daher kann es durch den Aufenthalt zu Trainingsrückschritten kommen. Der Hundehalter ist damit einverstanden.

(6) Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.

§ 4 Vertragspartner/Vertragsabschluß

(1) Vertragspartner sind die Hundepension Osterzell, Inhaberin Andrea Wolf und der Eigentümer/Halter des Hundes (im folgenden Kunde genannt). Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Hundepension Osterzell gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle

Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern die Hundepension Osterzell eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

(2) Die Anmeldung des Hundes kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

(3) Die Hundepension Osterzell bestätigt dem Kunden die Anmeldung schriftlich, telefonisch oder persönlich und teilt die anfallenden Kosten für die vom Kunden bei Anmeldung gewünschten Leistungen mit.

(4) Der Vertrag zwischen dem Hundehalter/Kunden und der Hundepension Osterzell kommt erst zustande, wenn die Hundepension Osterzell dem Kunden die Reservierung bestätigt, die Kosten der gebuchten Leistungen mitteilt, und der Kunde diese mitgeteilten Kosten innerhalb einer Frist von einer Woche nach Bestätigung der Reservierung und Mitteilung der Kosten vollständig zahlt.

(5) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine vollständige Zahlung durch den Kunden, kommt ein Vertrag nicht zustande und die Reservierung entfällt.

(6) Erfolgt die Zahlung verspätet, stellt dies ein neues Angebot durch den Kunden dar. Ein Vertrag kommt bei einer verspäteten Zahlung nur zustande, wenn die Hundepension Osterzell dem Kunden gegenüber bestätigt, den Hund in die gewünschte Beherbergung aufzunehmen. Kann eine Beherbergung im gewünschten Zeitraum nicht erfolgen, ist die Hundepension Osterzell verpflichtet, dies dem Kunden innerhalb von 5 Tagen mitzuteilen und das Vertragsangebot abzulehnen. In diesem Fall ist die geleistete Zahlung von der Hundepension Osterzell an den Kunden zu erstatten.

(7) Die Anmeldung zur Tagesbetreuung muss einen Tag vor Abgabe des Hundes erfolgen. Ein Vertrag kommt bereits mit der Bestätigung der Hundepension Osterzell, den Hund am gewünschten Tage in die Tagesbetreuung aufzunehmen, zustande. Die gewünschten Leistungen sind vom Kunden bei Abgabe des Hundes im Voraus zu bezahlen. Erfolgt keine Zahlung ist die Hundepension Osterzell berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern.

§ 5 Leistungen

(1) Die Hundepension Osterzell ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Leistungen zu erfüllen und den Hund bei Abgabe in die Obhut zu nehmen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Beherbergung des Hundes sowie die gebuchten Leistungen an die Hundepension Osterzell zu bezahlen. Der Kunde ist verpflichtet unvorhergesehene Kosten wie z.B. Tierarztkosten seines Hundes sowie angerichtete Schäden in der Hundepension Osterzell sowie Schäden an Dritte an die Hundepension Osterzell bzw. den geschädigten Dritten zu bezahlen.

(3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 3 Monate und erhöht sich der von der Hundepension Osterzell allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis anheben.

(4) Die Preise können von der Hundepension Osterzell ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der zu betreuenden Hunde und/oder Zimmer, der Leistungen der Hundepension Osterzell oder der Betreuungsdauer des Hundes wünscht und die Hundepension Osterzell dem zustimmt.

§ 6 Freier Auslauf

Während der vereinbarten Beherbergungsdauer gewährleistet die Hundepension Osterzell dem in die Hundepension gegebenen Hund ausreichend betreuten Freilauf auf dem umzäunten Gelände zu verschaffen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.

§ 7 Impfungen, Krankheiten und Tod

(1) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundepension Osterzell, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Zwingerhusten, Parvovirose und Tollwut, die weniger als ein Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Der gültige, deutsche Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen und wird in der Hundepension Osterzell hinterlegt.

(2) Besitzt der in die Hundepension gegebene Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist die Hundepension Osterzell berechtigt, von dem Beherbergungsvertrag zurückzutreten.

(3) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundepension Osterzell, dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 2 Wochen eine Zecken-/ Flohprophylaxe erhalten hat, sowie in den letzten 2 Wochen gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde. Dies ist durch eine Bestätigung eines Tierarztes zu belegen. Ansonsten behält es sich die Hundepension Osterzell vor, den Hund kostenpflichtig zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € mit den entsprechenden Mitteln zu behandeln. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Prophylaxen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension Osterzell übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.

(4) Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Die Hundepension Osterzell übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von der Hundepension Osterzell keine Haftung übernommen werden.

(5) Die Hundepension Osterzell übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die Hundepension Osterzell ist berechtigt einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.

(6) Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen Fällen wird der Schadensersatz auf 500.000 € beschränkt. Auf Wunsch, wird die Hundepension Osterzell einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Hundehalters.

§ 8 Läufige Hündin

Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundepension darüber zu informieren, dass seine Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalts wird. Die Hundepension Osterzell berechnet hierfür eine Zusatzleistung von 40 € pro Tag. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Hundepension geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, und dieses der Hundepension Osterzell verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während des Beherbergungszeitraumes) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.

§ 9 Haftung

(1) Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei der Abgabe zu hinterlegen.

(2) Der Aufnahme des Hundes in die Betreuung der Hundepension Osterzell erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

(3) Die Hundepension Osterzell haftet ausschließlich bei nachgewiesener grobfahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung bis zu einer Deckungssumme von 3000,00 Euro. 

(4) Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt die Hundepension Osterzell keine Haftung.

§ 10 Vorzeitige Abholung

Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die die Hundepension Osterzell jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch die Hundepension Osterzell unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Anpassungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Sie wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in der Hundepension Osterzell Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, das eine gefahrlose Führung unmöglich macht. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die Kontaktperson gegebenenfalls abgeholt wird. Die Kosten für die Beherbergung sowie die gebuchten Leistungen werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.

§ 11 Nichtabholung/Tierheim

Der Hundehalter verpflichtet sich, den in die Hundepension gegebenen Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Beherbergungsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung wird der Hund nach 10 Tagen in ein Tierheim das die Hundepension aussucht abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Bis dahin verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch, um 10 Tage. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten. Die Hundepension Osterzell behält es sich vor den Hund gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn die Hundepension nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.

§ 12 Anreise / Abreise

Die tägliche Anreise wie auch Abreise wird individuell terminiert. Die Abreise ist allerdings nicht mehr nach 19 Uhr möglich. Der Anreisetag wie auch Abreisetag wird als voller Beherbergungstag berechnet. Wird ein Hund kurzfristig nicht zur vereinbarten Zeit abgeholt, so wird er in Notpension genommen. Der Halter muß in vollem Umfang für die entstandenen Mehrkosten aufkommen. Ein Hund kann auch in Tagesbetreuung genommen werden. Dies beinhaltet die tägliche Beherbergung von 9 Uhr bis 19 Uhr oder wie vereinbart.

§ 13 Preise

Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Beherbergungsvertrag festgelegten Preis in Euro zu bezahlen. Die Kosten werden im Voraus in bar oder nach Absprache per Überweisung auf dem im Beherbergungsvertrag angegebene Konto entrichtet

Zusätzlich entstandene Leistungen wie Notpension, Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Bei nicht Nachkommen der Zahlungspflicht behält sich die Hundepension Osterzell das Recht vor, den Hund solange einzubehalten, bis der Hundehalter den festgelegten Preis ausgleicht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Hundehalter.

§ 14 Leistungsstornierung/Leistungsreduzierung

Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Kunden hat dieser folgenden Schadensersatz pro Hund und Aufenthalt zu leisten:

bei Hundepension (= mehrtägige Beherbergung/Übernachtung):

  • a) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung die Hundepension Osterzell mehr als 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht

  • b) Schadensersatz i.H.v. 50 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung die Hundepension Osterzell zwischen 2 und 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht

  • c) Schadensersatz i.H.v. 100 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung die Hundepension Osterzell bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht

     

bei Hundetagesbetreuung

  • a) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung die Hundepension Osterzell mehr als 48 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.

  • b) Schadensersatz i.H.v. 100 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung die Hundepension Osterzell bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.

§ 15 Betriebsgelände

Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände nur im halböffentlichen Empfangsbereich zu betreten. Alle Hunde sind bei Betreten des Betriebsgeländes der Hundepension Osterzell grundsätzlich anzuleinen. Ein Zutritt zum weiteren Betriebsgelände einschließlich der Freiflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 16 Kundendaten

Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weiter gegeben. Die Hundepension Osterzell behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Hundehalter des zu betreuenden Hundes erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Hundepension auf der Homepage und anderen Medien einverstanden.

§ 17 Ablehnungsrecht

Die Hundepension Osterzell hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.

§ 18 Schlussbestimmungen

Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Hundepension Osterzell und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.

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